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Aus Lexis-Nexis
Baden-Württemberg: Landtag verabschiedet Dienstrechtsreform
Der Landtag in Baden-Württemberg hat am 27. Oktober 2010 in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz) beraten und verabschiedet.
Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) bezeichnete die Reform als "gut für die Justiz in Baden-Württemberg". In Zukunft werden eine moderne und leistungsgerechte Besoldungsstruktur in der Justiz geschaffen. Auch werde die Beförderung transparenter und insgesamt effektiver gestaltet. "Gute Leistungen im Beruf müssen belohnt werden. Es ist wichtig, dass für qualifizierte und motivierte Mitarbeiter genügend Beförderungsstellen bereitstehen. Diese müssen außerdem angemessen bezahlt sein. Die Angehörigen aller Bereich der Justiz machen herausragende Arbeit", lobte Goll die Mitarbeiter in Baden-Württemberg.
Eine Perspektive werde auch für bisher im "einfachen Dienst" beschäftigten Mitarbeiter geschaffen. Diese werden aufgrund der Abschaffung des "einfachen Dienstes" in den "mittleren Dienst" eingegliedert, womit auch eine Anpassung der Besoldung einhergehe.
Im Zuge der beschlossenen Reform wird die Lebensarbeitszeitgrenze der Beamten aber auch bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Lehrer arbeiten dann bis zum Alter von 66 Jahren. Beamte bei der Polizei und im Justizvollszugsdienst sowie bei der Feuerwehr erreichen mit 62 Jahren (bisher 60 Jahre) die Altersgrenze. Die Pensionsgrenze der Bürgermeister und Landräte steigt auf 68 Jahre an. Mit Hilfe dieser Regelung soll das Land nach Berechnungen der Regierung bis 2029 ca. 1,62 Milliarden Euro einsparen können. Die Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten auf die Versorgung bringt Einsparungen von 12,5 Millionen Euro jährlich; insgesamt spart das Land jährlich 74,25 Millionen Euro.
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Mitgliederversammlung 2012
Die nächste Mitgliederversammlung des Badischen Notarvereins wird am 05. Mai 2012 in Karlsruhe stattfinden. Es ist eine rein interne Mitgliederversammlung ohne Ehrengäste und Grußworte geplant. Die Mitgliederversammlung soll dazu genutzt werden, alle Mitglieder des Vereins ausführlich über den Stand der Notariats- und Grundbuchreform zu informieren, die Auswirkungen auf alle amtierenden Notare darzulegen und anstehende Fragen zu beantworten. Die Vorstände und Beiräte des Badischen Notarvereins würden sich über eine rege Teilnahme freuen.
Herzlichst Ihre
Michaela Feistel